Gebührenübersicht für Therapeuten: GebüTh
Wir wollen uns nicht nur während der eigentlichen ergotherapeutischen oder handtherapeutischen Behandlung für unsere Patientinnen und Patienten einsetzen. Wir stehen Ihnen auch mit wertvollen Tipps und unserem Know-how zur Seite, wenn es um die Finanzierung Ihrer Behandlung geht. Deswegen informieren wir Sie gern zu Fragen der Kostenübernahme, zu den Gebühren für Ergotherapie und zur aktuellen Entwicklung im Bereich der Gebühren für Therapeuten im Allgemeinen.
Kompetenz entscheidet
Bei der Wahl der ergotherapeutischen Praxis sollten einzig und allein fachliche Aspekte entscheiden. Hinterfragen Sie bei der Auswahl Ihrer Therapeutin oder Ihres Therapeuten unbedingt die fachliche Eignung – und lassen Sie sich bei dieser Gelegenheit auch die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung erklären.
2022: Neue Gebühren für Ergotherapie
Am 15. Dezember 2021 wurde entschieden, dass ab 1. Januar 2022 neue, höhere Preise für die Ergotherapie gelten. Das wurde mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherer vereinbart. Auch wenn wir wissen, dass diese grundsätzlich erfreuliche Erhöhung – nach vielen Jahren der Stagnation – aufgrund der allgemeinen Inflation nicht ausreichend sein kann, sehen wir hier ein wichtiges Zeichen, dass zumindest in die richtige Richtung deutet. Denn nur eine ausreichende Finanzierung der therapeutischen Leistungen sichert mittel- und langfristig die angemessene Versorgung unserer Patientinnen und Patienten. Übrigens: Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung – kurz GKV – die Kosten für ein bestimmtes ergotherapeutisches Heilmittel, übernimmt die Patientin oder der Patient 10 Prozent der Kosten. Plus 10 Euro Rezeptgebühr. Die restlichen Kosten übernimmt die GKV. Damit ist die Sache für gesetzlich Krankenversicherte erledigt.
Aktuelle Herausforderung: Kostenübernahme durch die PKV
Ein wenig umständlicher und leider manchmal auch schwieriger ist es für Patientinnen und Patienten in der privaten Krankenversicherung. Sie gehen normalerweise in Vorleistung, reichen dann die Rechnung bei ihrer Krankenversicherung ein und erhalten dann die Kostenerstattung. Leider klappt das nicht immer reibungslos. Zum einen verweisen einige PKV ihre Versicherten immer wieder auf die Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern. Die sind aber nur eine Vereinbarung zwischen Bund oder Land einerseits und deren Beamten. Damit sind sie für andere privat Versicherte irrelevant und besitzen für diese keinerlei Verbindlichkeit. Der Verweis auf diese Verordnungen ist daher nicht zielführend, kann aber dennoch im Bereich der Gebühren für die Ergotherapie zu unnötigen Unstimmigkeiten zwischen den therapeutischen Praxen und ihren Patientinnen und Patienten führen.
Der schriftliche Vertrag entscheidet
Dabei ist die Lage für viele privat Versicherte eigentlich ganz einfach. Denn die Verträge legen meist fest, dass diese Versicherer genau die Kosten übernehmen müssen, auf die sich die privat Versicherten und ihre Therapeutinnen oder Therapeuten geeinigt haben. Allerdings muss diese Einigung in einem schriftlichen Vertrag fixiert worden sein.
Unsere Überzeugung: Nichts ist wichtiger als Ihre Gesundheit!
Kommen Sie gern auf uns zu. Wir unterstützen Sie auch in der Diskussion mit Ihrem Versicherer gern mit unserer fachlichen Expertise. Denn in der Praxis für Ergotherapie und Handtherapie | Annett Babst steht Ihre Gesundheit im Mittelpunkt! Rufen Sie uns gern unter Telefon 0911 5403999 an oder senden Sie uns Ihre Nachricht. Wir freuen uns auf Sie!